Erklärung zur Barrierefreiheit Online-Formular-Plattform formulare.bgw-online.de
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Dies geschieht im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Diese Erklärung gilt für die Online-Formular-Plattform der BGW formulare.bgw-online.de. Sie wurde am 07.10.2020 erstellt und am 05.12.2023 zuletzt aktualisiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Online-Formular-Plattform ist mit der BITV 2.0 weitestgehend vereinbar. Die Ausnahmen von der Vereinbarkeit mit der BITV 2.0 sind unten aufgeführt. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.
Das Ergebnis wurde in einem durch die BGW durchgeführten Selbsttest am 07.10.2020 erzielt.
Diese Anwendung wird derzeit aktualisiert. Für die neue Version der Online-Formular-Plattform wird ein BITV-Test durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte können in der aktuellen Version der zugrundeliegenden Software noch nicht barrierefrei gestaltet werden:
- Korrekte Syntax
- Inhalte brechen teilweise um
Barriere melden! Feedback zur Barrierefreiheit
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Plattform formulare.bgw-online.de aufgefallen? Dann können Sie sich gern bei uns melden. Das geht auf verschiedenen Wegen:
- Sie können uns - möglichst mit Nennung des Links der Seite mit dem Mangel - über das Kontaktformular "Online-Redaktion" schreiben.
- Sie können Ihre Meldung und Links zu Seiten mit einem Mangel per E-Mail an online-redaktion@bgw-online.de schicken.
Für Grundsätzliches und allgemeine Fragen
BGW Hauptverwaltung, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg
Sie erreichen uns telefonisch:
Montag bis Donnerstag: 7.30 bis 16 Uhr
Freitag: 7.30 bis 14.30 Uhr
Schlichtungsverfahren
Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen wie der BGW zu lösen.
Man kann die Schlichtungsstelle einschalten, wenn man mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden ist. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Ein Rechtsbeistand ist hierfür nicht erforderlich.
Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle sind alle Informationen zum Schlichtungsverfahren zu finden. Dort ist nachzulesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie man den Antrag auf Schlichtung stellt. Der Antrag kann auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache gestellt werden.
Kontakt zur Schlichtungsstelle
Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen
+49 30 18527-2805 info@schlichtungsstelle-bgg.de
Montag - Freitag: 9 - 15 Uhr