Papiermännchen werden von Händen umrahmt.

Versicherungsschutz

Die BGW ist für rund 9,5 Millionen Versicherte in über 663.000 Unternehmen zuständig und ist damit die zweitgrößte gewerbliche Berufsgenossenschaft in Deutschland.

Versichert sind alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie pflichtversicherte Unternehmerinnen und Unternehmer. Auch geringfügig Beschäftigte, ehrenamtlich oder unentgeltlich Tätige, Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Rehabilitandinnen und Rehabilitanden genießen Versicherungsschutz.

Wer freiberuflich oder selbstständig tätig ist und nicht der Versicherungspflicht unterliegt, kann sich zu besten Konditionen freiwillig versichern

Die BGW trägt im Versicherungsfall die Kosten für eine Vielzahl von Leistungen.

Versicherungsfälle

Bin ich im Homeoffice versichert? Und auf dem Arbeitsweg, wenn ich private Post eingeworfen habe? Gerichtsurteile und Hintergrundinfos.

Versicherte Branchen

Bild vergrößern Grafik: Zahl der versicherten Unternehmen und Betriebsstätten im Vergleich 2024/2023: Die Zahl der Unternehmen stieg 2024 auf 663.752. Vorjahr: 657.491. Die Betriebsstätten stiegen 2024 auf 782.685 von 778.340 in 2023.

Zahl der versicherten Unternehmen und Betriebsstätten 2023 und 2024 jeweils zum 31.12.

Zu den beitragspflichtigen Unternehmen zählen unter anderem:

von kirchlichen, humanitären oder sozialen Trägerinnen und Trägern geführte Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege, freigemeinnützige und private Krankenhäuser sowie Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen, ärztliche, zahnärztliche und therapeutische Praxen, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Apotheken, Hebammen, Einrichtungen des Gesundheits- und Veterinärwesens, ambulante Pflegedienste, podologische Betriebe, Fußpflege- und Kosmetikstudios, Kindertagespflegepersonen, Betriebe der Schädlingsbekämpfung sowie Friseursalons.

Schauen Sie sich die bei der BGW versicherten Unternehmen sortiert nach Branchen an. Die Übersichtsliste ist nicht abschließend.

Staatliche Einrichtungen im Gesundheitsdienst werden nicht von der BGW betreut. Zuständig sind hier die Unfallkassen als Versicherungsträgerinnen der öffentlichen Hand.

Kirchliche Einrichtungen können auch bei der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) versichert sein. Die Zuständigkeit richtet sich nach Bereichen innerhalb von Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (zum Beispiel Kleiderkammer). Das Merkblatt zur Abgrenzung der Zuständigkeit von VBG und BGW für unselbstständige Einrichtungen von Religionsgemeinschaften gibt einen Überblick über den jeweils zuständigen Unfallversicherungsträger.

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Ihr Vorteil: Haftungsübernahme

Grundgedanke der gesetzlichen Unfallversicherung ist die Haftungsablösung: Durch sie müssen Sie als Unternehmer oder Unternehmerin keine Schadensersatzansprüche fürchten, wenn Ihre Beschäftigten einen Arbeits- oder Wegeunfall erleiden oder an einer Berufskrankheit erkranken. Das sichert den sozialen Frieden und gibt Ihnen finanzielle Sicherheit. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie Ihrer Verantwortung für den Arbeitsschutz nachgekommen sind.