
Auch "Ein-Euro-Jobs" sind gesetzlich unfallversichert
Wer Bürgergeld bezieht, kann einen sogenannten Ein-Euro-Job annehmen und ist dabei in der gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Wer eine solche gemeinnützige Arbeitsgelegenheit wahrnimmt, ist über seine Einsatzstelle versichert. Im Versicherungsfall hat ein Teilnehmer oder eine Teilnehmerin Anspruch auf Leistungen der Unfallversicherung.
Für die Einsatzstelle fallen keine zusätzlichen Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung an, da die Aufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job nicht als Arbeitsentgelt gilt.
Kontakt: Beiträge und Versicherungen
Bei der Arbeit gut versichert – Infos für Beschäftigte
Sie haben einen gemeinnützigen Ein-Euro-Job erhalten? Zum Beispiel in einem Pflegeheim oder in einer anderen sozialen Einrichtung oder in einer Werkstatt für die berufliche Förderung?
Dann sind Sie kostenlos bei uns – bei der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (kurz BGW) – als Ihrer gesetzlichen Unfallversicherung versichert.
Zum Beispiel wenn Sie sich bei der Arbeit verletzen oder auf dem Hin- und Rückweg. Und bestimmte Krankheiten gelten als Berufskrankheiten – immer dann, wenn sie nachweislich durch die Arbeit verursacht werden. Auch dann sind Sie bei uns versichert. Ebenso, wenn Sie auf dem Weg von oder zur Arbeit einen Unfall haben.
Der Vorteil für Sie: Keine Zuzahlungen für Medikamente und wir kümmern uns um die bestmögliche Behandlung.
Rundum gut geschützt
Gut zu wissen, dass Sie sich auf Ihre Versicherung verlassen können. Am besten aber ist es natürlich, Sie bleiben gesund. Deshalb entwickeln wir zusammen mit den Betrieben Standards für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
Was können Sie tun, um Unfälle am Arbeitsplatz zu vermeiden? Wen können Sie fragen, wenn Ihnen etwas unsicher vorkommt? Und was tun, wenn doch etwas passiert ist?
Bevor es losgeht
Bevor Sie mit einer neuen Tätigkeit anfangen, muss in Ihrem Einsatzbetrieb eine Unterweisung stattfinden: Den Job erklären, auf unbekannte Gefahren hinweisen, erklären wie Sie auf Nummer sicher gehen. Vor allem, wenn Sie an Maschinen arbeiten sollen. Fragen Sie nach, wenn Ihnen etwas nicht klar ist.
Schutzkleidung
Sicherheitsschuhe, Helm, Schutzbrille, Kittel oder Handschuhe – für manche Jobs gibt es vorgeschriebene Schutzkleidung. Alles, was Sie brauchen, bekommen Sie von Ihrem Betrieb. Achten Sie darauf, dass Ihnen die Größe passt und die Sachen in Ordnung sind.
Auf’s Mitmachen kommt es an
Für die Ausrüstung ist der Betrieb verantwortlich – für’s Benutzen Sie selbst. Fragen Sie bei Ihrem Vorgesetzten oder Ihrer Vorgesetzten nach, wenn etwas nicht in Ordnung ist.
- Halten Sie sich unbedingt an die Sicherheitsanweisungen.
- Tragen Sie Ihre Schutzkleidung.
- Arbeiten Sie nicht mit defekten Geräten.
- Arbeiten Sie nicht mit beschädigter Schutzausrüstung.
Ihre Ansprechpersonen im Betrieb
Für jeden Betrieb ist ein Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin zuständig. Er oder sie ist Ihre Ansprechperson, wenn bei der Arbeit Probleme mit Ihrer Gesundheit auftreten. Selbstverständlich vertraulich – auch hier gibt es die ärztliche Schweigepflicht.
Der oder die Sicherheitsbeauftragte und die Fachkraft für Arbeitssicherheit sind für die Sicherheit im Betrieb zuständig und ebenfalls als Ansprechpersonen für Sie da. Außerdem können Sie sich an die betriebliche Interessenvertretung – den Betriebsrat oder die Mitarbeitendenvertretung – wenden.
Und wenn doch etwas passiert?
Ob Werkstatt, Küche, auf einem Flur oder bei der Grünpflege – ein Unfall kann überall passieren. Es klingt vielleicht komisch – aber durch Stolpern, Stürzen oder Ausrutschen passieren die meisten Unfälle. Und das geht nicht immer ohne Verletzung aus.
Erste-Hilfe und Verbandbuch
In jedem Betrieb gibt es ausgebildete Ersthelfer und Ersthelferinnen. Die Namen und Telefonnummern stehen auf dem Notfallplan (grüner Aushang).
Und selbst wenn es mit einem Pflaster getan ist – lassen Sie jede Verletzung im Verbandbuch eintragen. Ein Zeckenbiss bei der Arbeit draußen? Auch so etwas gehört ins Verbandbuch. Denn dabei könnte eine Krankheit übertragen werden und Sie sind dann bei uns versichert.
Was ins Verbandbuch gehört
- Was ist passiert?
- Wer hat sich verletzt und wie?
- Wer war Zeuge?
- Wer hat Erste Hilfe geleistet?
- Muss ein Arzt oder eine Ärztin aufgesucht werden?
Das ist wichtig für Sie: Mit diesen Angaben aus dem Verbandbuch kann Ihr Fall zügig bearbeitet werden.
Falls Sie behandelt werden müssen …
Gehen Sie zu einem „Durchgangsarzt/-ärztin („D-Arzt/Ärztin“ ). Ihre Vorgesetzten wissen Bescheid, wo die nächste Praxis ist. Auch die Unfallambulanzen in Krankenhäusern sind geeignete Anlaufstellen. Wichtig: Teilen Sie bei der Behandlung mit, dass der Unfall bei der Arbeit passiert ist.
Wenn die Arbeit krank macht?
Eine starke Allergie auf ein Putzmittel? Eine verdächtige Entzündung nach einem Zeckenbiss? Das sind Beispiele für gesundheitliche Probleme, die durch die Arbeit verursacht werden können.
Wenn Sie annehmen, dass Ihre Krankheit oder Beschwerden mit der Arbeit zu tun haben, lassen Sie sich am besten einen Termin beim Betriebsarzt oder der Betriebsärztin geben. Sie können einfach Ihre Vorgesetzten danach Betriebsarzt fragen.
Bei uns sind Sie gut versorgt
Das Unfallrisiko bei der Arbeit ist durch vorbeugende Maßnahmen in den vergangenen 20 Jahren deutlich gesunken. Das Gleiche gilt für Berufskrankheiten. Aber wenn doch etwas passiert, dann sind Sie bei uns in guten Händen.
Behandlung und Reha: Wir übernehmen alle Kosten für eine bestmögliche Behandlung. Wenn eine Reha nötig ist, kümmern wir uns um alles.
Verletztengeld: Solange Sie krankgeschrieben sind, wird Ihr Bürgergeld weitergezahlt. Das regeln wir. Nur die Aufwandsentschädigung entfällt, solange Sie nicht in Ihrem Ein-Euro-Job arbeiten können.