Brillenschäden

Glossar

Rehabilitation

Ein Brillenschaden oder -verlust während der versicherten Tätigkeit oder auf Dienstwegen stellt einen Arbeitsunfall dar. Die zum Unfall führende Tätigkeit darf nicht privater Natur sein, sondern muss dem Unternehmen zuzurechnen sein.

Lässt sich die Brille reparieren, übernimmt die BGW die vollen Kosten dafür. Bei einer notwendigen Neuanschaffung wird der volle Preis für die Gläser übernommen. Diese müssen in Qualität und Ausstattung denen der kaputten Brille entsprechen. Die Kosten für das Gestell werden in Höhe des alten Gestells, jedoch maximal bis 250 Euro, erstattet.