Als selbstständiger Arzt bzw. selbstständige Ärztin habe ich bereits eine freiwillige Versicherung bei der BGW abgeschlossen. Besteht über diese Versicherung auch Versicherungsschutz, wenn ich in einem Impfzentrum auf Honorarbasis tätig werde?

Ihre freiwillige Versicherung umfasst sowohl Ihre selbstständige Praxistätigkeit als auch die weiteren von Ihnen im Rahmen der selbstständigen Tätigkeit erbrachten ärztlichen Leistungen. Ärztliche Tätigkeiten für Impfzentren sind nicht mehr über Ihre freiwillige Versicherung bei der BGW abgedeckt. Für Ärztinnen und Ärzte, die für ein Impfzentrum tätig werden, besteht gemäß § 218g Abs. 3 SGB VII gesetzlicher Versicherungsschutz. Zuständig sind hier die örtlich zuständigen Unfallversicherungsträger (UV-Träger) der öffentlichen Hand (z. B. Unfallkassen).

Bis zum Inkrafttreten des gesetzlichen Versicherungsschutzes war die ärztliche Tätigkeit über Ihre bestehende freiwillige Versicherung abgesichert. Da der Versicherungsschutz kraft Gesetzes vorrangig besteht, ist eine freiwillige Versicherung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII für diese Tätigkeiten danach nicht (mehr) möglich.

Nähere Informationen zum abweichenden gesetzlichen Versicherungsschutz von ärztlichen Tätigkeiten in Impfzentren finden Sie in diesem Artikel.

Aktualisiert: 03.06.2021