Benötigen meine Mitarbeiter eine arbeitsmedizinische Untersuchung?

Ja, wenn sie an ihrem Arbeitplatz mit Gefahrstoffen umgehen oder eine Infektionsgefährdung besteht. Der Betriebsarzt untersucht die Mitarbeiter und prüft, ob ihre Gesundheit beeinträchtigt ist und ob dies möglicherweise im Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz oder der beruflichen Tätigkeit stehen könnte. Personen wie Krankenschwestern und -pfleger, Arzt- und Zahnarzthelferinnen und -helfer sowie Laborantinnen und Laboranten müssen regelmäßig arbeitsmedizinisch untersucht werden (Beschäftigungsvoraussetzung). Grundlage für die Arbeitsmedizinische Vorsorge bildet die Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV).