Bin ich während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung versichert?

Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung - beispielsweise einer Betriebsfeier oder einem Betriebsausflug – ist unter folgenden Voraussetzungen versichert:

  • wenn sie der Pflege der Verbundenheit zwischen der Betriebs- und Unternehmensleitung und den Beschäftigten dient
  • wenn sie der Pflege und Verbundenheit der Beschäftigten untereinander dient
  • wenn die Veranstaltung vom Unternehmen organisiert und durchgeführt wurde
  • wenn die Veranstaltung allen Mitarbeitenden zugänglich ist.

Bei Veranstaltungen einer einzelnen Abteilung des Unternehmens gelten folgende Voraussetzungen:

  • darf nur den Angehörigen dieser Abteilung offenstehen
  • Anwesenheit der Abteilungsleitung
  • Art und Umfang, sowie Beginn und Ende sollten festgelegt sein