Bin ich während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung versichert?
Die Teilnahme an einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung - beispielsweise einer Betriebsfeier oder einem Betriebsausflug – ist unter folgenden Voraussetzungen versichert:
- wenn sie der Pflege der Verbundenheit zwischen der Betriebs- und Unternehmensleitung und den Beschäftigten dient
- wenn sie der Pflege und Verbundenheit der Beschäftigten untereinander dient
- wenn die Veranstaltung vom Unternehmen organisiert und durchgeführt wurde
- wenn die Veranstaltung allen Mitarbeitenden zugänglich ist.
Bei Veranstaltungen einer einzelnen Abteilung des Unternehmens gelten folgende Voraussetzungen:
- darf nur den Angehörigen dieser Abteilung offenstehen
- Anwesenheit der Abteilungsleitung
- Art und Umfang, sowie Beginn und Ende sollten festgelegt sein