Dem Beitragsbescheid lag ein Änderungsformular bei. Muss dieses Formular in jedem Fall ausgefüllt an die BGW zurückgesendet werden?
Nein. Schicken Sie die Änderungsanzeige nur ab, wenn sich wirklich etwas im Unternehmen geändert hat. Sie können dafür auch den Service Änderung im Unternehmen (ohne Login/ Registrierung) nutzen. Ein Nutzerkonto ist nicht erforderlich. Keine Speicherung der Daten in Ihrem Konto unter "Meine BGW".