Die BGW hat mich gebeten, eine Erstschulung oder eine Fortbildung zu absolvieren. Was soll ich tun?

Wenn Sie ein Schreiben der BGW vom 17.02.2020 über eine zu absolvierende Erstschulung bzw. Fortbildung erhalten haben: Informieren Sie sich über Online-Termine bei Ihrem beauftragten Dienstleister bzw. Ihrer Dienstleisterin.

Die Frist zur Rücksendung des Schulungsnachweises über den 31.12.2021 hinaus wird nicht verlängert. Es sind kurzfristig oftmals Online-Schulungen möglich (siehe auch unsere FAQ „Können Schulungstermine stattdessen online stattfinden?“).

Wir behalten uns vor, die im Schreiben vom 17.02.2020 angekündigten Folgen kurzfristig umzusetzen.

(aktualisiert: 21.12.2021)