Dürfen Beschäftigte mit bekannter MRSA-Besiedlung am Menschen arbeiten?
Dazu gibt es keine verbindliche einheitliche Regelung. Aus Gründen des Infektionsschutzes kann ein vorübergehendes Unterlassen bestimmter Tätigkeiten erforderlich sein. Der Arbeitsgeber bzw. die Arbeitgeberin ist für die Arbeitsorganisation verantwortlich und entscheidet über die durchzuführenden Tätigkeiten. Nähere Informationen erhalten Sie vom Arbeitgeber/Arbeitgeberin, vom Betriebsarzt/-ärztin, von der Hygiene-Fachkraft und von den Gesundheitsämtern sowie auf folgenden Seiten auf MRSA-net:
Seitens des Berufskrankheiten-Entschädigungsrechts gibt es keine Einschränkungen für die Beschäftigung bei einer MRSA-Besiedlung.