gehalt
Tarifangestellte:
Das Gehalt richtet sich nach dem Bundesangestelltentarifvertrag (BG-AT). Vorherige Berufserfahrungen können ggf. als Erfahrungszeiten bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden. Verdiensttabelle Berufsgenossenschaftlicher Angestelltentarifvertrag
Dienstordnungsangestellte:
Die Besoldung richtet sich nach der Bundesbesoldungsordnung. Vorherige Tätigkeitszeiten können ggf. als Erfahrungszeiten bei der Stufenfestsetzung berücksichtigt werden. Besoldungstabelle öffentlicher Dienst