Gibt es bei der BGW ein Bonus-/Malus-System bzw. einen Schadenfreiheitsrabatt?

Von Seiten der BGW-Mitgliedsunternehmen kommt des Öfteren der Vorschlag, die BGW möge ähnlich wie viele Privatversicherungen einen Schadenfreiheitsrabatt einführen. Dabei wissen die wenigsten, dass die BGW bereits ein Beitragsverfahren praktiziert, das dem Gedanken eines Schadenfreiheitsrabatts – wenngleich unter umgekehrten Vorzeichen – Rechnung trägt.
Die Berufsgenossenschaften sind verpflichtet, den Beitragspflichtigen je nach Anzahl, Schwere oder der Höhe der Aufwendungen für die Versicherungsfälle Zuschläge aufzuerlegen oder Nachlässe zu bewilligen. Näheres bestimmt die Satzung.
Die BGW hat sich in ihrer Satzung ausschließlich für das Erheben von Zuschlägen zum Beitrag entschieden, weil durch diese Regelung nur Unternehmerinnen und Unternehmer belastet werden, für deren Unternehmen Versicherungsfälle festgestellt wurden. Die Einnahmen aus den Zuschlägen (jährlich über 1 Mio. Euro) werden umlagewirksam verbucht, so dass sie sich beitragssenkend für alle Unternehmen auswirken. Das Gewähren von Nachlässen wäre ebenso umlagewirksam und müsste durch eine Erhöhung des Grundbeitrags finanziert werden.