Gilt gegenüber der Berufsgenossenschaft die ärztliche Schweigepflicht?
Als behandelnder Arzt bzw. behandelnde Ärztin sind Sie auskunftspflichtig (§ 100 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz [SGB X] in Verbindung mit § 46 des Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger). Wir dürfen diese Daten bei Ihnen erheben (§§ 199 Abs. 1 SGB VII, 67a SGB X in Verbindung mit § 201 Abs. 1 SGB VII).
29.03.2022