Ich möchte, dass mein Unfall nicht als Arbeitsunfall gemeldet wird, damit mein Arbeitgeber nicht davon erfährt! Geht das?

Erleiden Sie infolge Ihrer beruflichen Tätigkeit oder auf Ihrem Arbeitsweg einen Unfall, der mit einem Gesundheitsschaden verbunden ist, ist die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfallversicherung gegeben. Um Nachteile zu vermeiden, sollte es in Ihrem eigenen Interesse sein, dass der Unfall der BGW als Arbeitsunfall gemeldet wird.

Erfolgt keine Meldung an die BGW, übernimmt zunächst Ihre Krankenkasse die erforderlichen Leistungen. Auch in diesem Fall werden von Ihnen im Rahmen der weiteren Sachverhaltsaufklärung wahrheitsgemäße Angaben zum Unfallhergang verlangt.