In unserem Unternehmen werden die Gehälter/Löhne der Beschäftigten und der Geschäftsführung in separaten Abteilungen abgerechnet. Was muss ich beim Stammdatenabruf und beim digitalen Lohnnachweis beachten?

Werden in einem Unternehmen getrennte Gehaltsabrechnungen durchgeführt (unterschiedliche Abrechnungskreise), werden bei der Meldung die gleichen Betriebsnummern verwendet (BBNRLB und BBNRAS). Hierfür ist dann die laufende Nummer als Unterscheidungsmerkmal vorgesehen. Sobald sich die erste Stelle (z.B. die Gehaltsabrechnung der Beschäftigten) im Stammdatendienst registriert hat, erhält sie die laufende Nummer 1. Diese Nummer muss dann ins Entgeltabrechnungsprogramm übernommen werden. Meldet sich dann die 2. Stelle (z.B. die Abrechnung der Geschäftsführung) im Stammdatendienst an, erhält sie die laufende Nummer 2.

Aus technischen Gründen empfehlen wir Ihnen, bei der erstmaligen Anmeldung im Stammdatendienst (also der Registrierung ohne laufende Nummer) zunächst nur die Abfrage der Stammdaten für eine dieser meldenden Stellen durchzuführen. Sobald Sie die Antwortdaten in das Entgeltabrechnungsprogramm übernommen haben (also die vom Stammdatendienst vergebene laufende Nummer), kann die Registrierung der nächsten abrechnenden Stelle vorgenommen werden.

Spätere Meldungen dieser Stellen können dann auch parallel vorgenommen werden, weil diese Meldungen (z.B. der Lohnnachweis oder Stammdatenabrufe für weitere Meldejahre) dann bereits die laufende Nummer als Unterscheidungsmerkmal beinhalten werden.