Ist im Rahmen der Regelbetreuung für Betriebe mit bis zu zehn Beschäftigten eine ausschließliche "Fernbetreuung" mit Telefonkontakt und Checklisten möglich, ohne dass ein Arbeitsschutzexperte persönlich im Betrieb erscheint?

Nein, dies widerspricht den Anforderungen des Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) an die Betreuung. Das ASiG fordert, die Durchführung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beobachten und in Zusammenhang damit die Arbeitsstätten in regelmäßigen Abständen zu begehen ... Dies gilt zumindest für den unmittelbar beauftragten Experten (Erstberater).