Kann die einschlägige beziehungsweise förderliche Berufserfahrung in Teilzeit erworben worden sein?
Die praktischen betrieblichen Kenntnisse können auch in Teilzeit erworben worden sein, sofern sie qualitativ gleichwertig sind. Das sind zum Beispiel breit gefächerte Tätigkeiten wie Schulungen von Personal, Leitung von Projekten oder Präsentationen komplexer Produkte. Die Nachweise erfolgen durch Arbeitszeugnisse.