Kann ich meine Mitgliedschaft in der gesetzlichen Unfallversicherung kündigen? Wie sind die Kündigungsfristen?

Nein. Die Zuständigkeit der BGW für Unternehmen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege besteht vom Gesetz her mit Aufnahme der vorbereitenden Tätigkeiten für das Unternehmen und endet mit der Einstellung des Unternehmens. Die Arbeitnehmerversicherung über die BGW ist eine Pflichtversicherung. Die Zugehörigkeit zur gesetzlichen Unfallversicherung kann insoweit nicht gekündigt werden.
Bitte beachten Sie aber, dass Änderungen im Unternehmen (Unternehmerwechsel, Einstellung des Unternehmens usw.) der BGW innerhalb von 4 Wochen mitzuteilen sind.