Muss ein Apothekenlaboratorium mit einer Augendusche ausgestattet sein?
Ja, nach der DGUV-Information 213-850 "Sicheres Arbeiten in Laboratorien" bzw. TRGS 526 „Laboratorien“ muss ein Laboratorium mit einer mit Trinkwasser gespeisten Augendusche ausgestattet sein. Die BGW verzichtet in Apotheken mit nicht überdurchschnittlicher Labortätigkeit (sehr geringer Gefährdung) auf eine Augendusche mit Wasseranschluss zugunsten einer stets einsatzbereiten Augenspülflasche. Die Augenspülflaschen sind nur mit steriler Spülflüssigkeit zulässig.