Muss eine Kindertagesstätte für die Pandemieplanung entsprechende Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereithalten?
Allgemein ist es nicht notwendig, dass eine einzelne Einrichtung für Kinderbetreuung auf einen Pandemiefall vorbereitet ist und spezielle Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereithält. Hierzu gibt es die Pandemiepläne der einzelnen Bundesländer.
Im Rahmen der Unterweisung werden die Beschäftigten informiert, wie sie sich bei der Versorgung von akut erkrankten Kindern verhalten sollen. Um die anderen Kinder und Beschäftigten zu schützen, wird beispielsweise das kranke Kind aus der Gruppe herausgenommen und sobald wie möglich den Eltern übergeben. Hygienemaßnahmen, Informationen zum Impfschutz und zur arbeitsmedizinischen Vorsorge sollten in der Unterweisung besonders hervorgehoben werden.
Im Fall Influenza-verdächtiger Erkrankungsfälle oder anderer meldepflichtigen Erkrankungen (zum Beispiel Tuberkulose) muss das Gesundheitsamt informiert werden und zur weiteren Vorgehensweise beraten bzw. die Umsetzung koordinieren und beaufsichtigen. Bei beruflich bedingten Erkrankungen muss der Verdacht an die Berufsgenossenschaft gemeldet werden.