Sind die Beschäftigten an- bzw. abzumelden?
Im Gegensatz zu den übrigen Zweigen der Sozialversicherung bedarf es in der Unfallversicherung keiner An- und Abmeldung der einzelnen Beschäftigten. Der Versicherungsschutz beginnt nach dem Willen des Gesetzgebers sofort mit der Aufnahme der Beschäftigung und gilt demzufolge für sämtliche Beschäftigte im Betrieb.