Spielt die Zahl der ehrenamtlich Tätigen bei der Berechnung des Beitrages eine Rolle?
Nein. Beitragsberechnungsgrundlage für die Ausgleichsumlage Wohlfahrtspflege ist allein das Jahres-Arbeitsbruttoentgelt des Unternehmens und der entsprechende Beitragssatz.
Auch die Anzahl der von den ehrenamtlich und unentgeltlich Tätigen abgeleisteten Arbeitsstunden spielt für die Beitragsberechnung keine Rolle.