Übernimmt die BGW Kosten für gesundheitsgerechte Arbeitsmittel?
Grundsätzlich liegt es in der Verantwortung des Arbeitgebers oder der Arbeitgeberin, gesundheitsgerechte Arbeitsmittel (z.B. rückenschonende Bürostühle) zur Verfügung zu stellen.
Sollten jedoch im Rahmen einer beruflichen Wiedereingliederung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit besondere Hilfsmittel erforderlich sein, übernimmt die BGW gegebenenfalls die Kosten. Hierzu setzen Sie sich einfach mit Ihrer zuständigen Bezirksverwaltung der BGW in Verbindung.