Wann müssen Arbeitgeber in der arbeitsmedizinischen Vorsorge Impfungen anbieten?

Nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) hat der Arbeitgeber auf der Grundlage der Gefährdungsbeurteilung für eine angemessene arbeitsmedizinische Vorsorge zu sorgen. Impfungen sind Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge und im Rahmen einer durchgeführten Vorsorge anzubieten, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und um Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist (siehe auch Arbeitsmedizinische Regel AMR Nr. 6.5 bzw. FAQs der BAuA zur ArbMedVV).

Auch Auslandsreisen im Auftrag des Arbeitgebers können Anlass zu einer Vorsorge mit Impfangebot sein (AMR 6.6).