Wann muss ich unterjährige Lohnnachweise absenden bzw. welche Meldegründe gibt es?

Unterjährige Lohnnachweise müssen Sie mit der letzten Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen abgeben. Gründe hierfür sind: Einstellung des Unternehmens, Insolvenzeröffnung, Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse oder andere Sachverhalte (z.B. Übergang eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils auf einen Nachfolger).

Bis 31.12.2022 gilt folgende Regelung:

Meldegrund

Meldetatbestand

UV05

  • Betriebseinstellung
  • Überweisung
  • Unternehmerwechsel

UV06

  • Beendigung einer meldenden/abrechnenden Stelle
  • Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse

UV08

Insolvenzverfahren

Ab 01.01.2023 gilt: 

Meldegrund

Meldetatbestand

UV03

Überweisung

UV05

  • Einstellung des Unternehmens
  • Unternehmerwechsel

UV06

  • Beendigung einer meldenden/abrechnenden Stelle
  • Wechsel des Entgeltabrechnungsprogramms

UV07

Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse

UV08

Insolvenzverfahren