Wann muss ich unterjährige Lohnnachweise absenden bzw. welche Meldegründe gibt es?
Unterjährige Lohnnachweise müssen Sie mit der letzten Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen abgeben. Gründe hierfür sind: Einstellung des Unternehmens, Insolvenzeröffnung, Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse oder andere Sachverhalte (z.B. Übergang eines Unternehmens oder eines Unternehmensteils auf einen Nachfolger).
Bis 31.12.2022 gilt folgende Regelung:
Meldegrund | Meldetatbestand |
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UV05 |
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UV06 |
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UV08 | Insolvenzverfahren |
Ab 01.01.2023 gilt:
Meldegrund | Meldetatbestand |
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UV03 | Überweisung |
UV05 |
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UV06 |
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UV07 | Beendigung aller Beschäftigungsverhältnisse |
UV08 | Insolvenzverfahren |