Warum setzt sich die Einsatzzeit aus zwei Teilen (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung) zusammen?
Die Grundbetreuung umfasst Basisleistungen nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), die unabhängig von Art und Größe des Betriebs anfallen. Die betriebsspezifische Betreuung baut darauf auf und ergänzt die Grundbetreuung auf der Basis der betrieblichen Gefährdungssituation und sonstigen Gegebenheiten um die individuellen Betreuungserfordernisse des einzelnen Betriebs.