Warum wird der Beitrag für die persönliche Versicherung nicht nach meinem tatsächlichen Einkommen berechnet?
Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit unterliegen erfahrungsgemäß Schwankungen und lassen sich in der Regel erst nach Ablauf des Geschäftsjahres feststellen. Das Geschäftsjahr muss nicht unbedingt mit dem Kalenderjahr übereinstimmen. Letztlich wäre der Steuerbescheid abzuwarten. Sowohl die Leistungen im Schadensfall als auch die Beiträge könnten damit nicht zeitgerecht berechnet werden. Die BGW hat sich für die Versicherung nach festen Summen (Versicherungssumme) entschieden.
- Mindestversicherungssumme: 27.000 Euro (bis 31. Dezember 2024: 26.000 Euro)
- Höchstversicherungssumme: 96.000 Euro
Die Mindest-/Pflichtversicherungssumme wird, wie andere Rechengrößen der Sozialversicherung in Deutschland auch, automatisch an die allgemeine Einkommensentwicklung angepasst. Bei einer Erhöhung der Versicherungssumme steigt auch die Geldleistung im Versicherungsfall.
Unternehmerinnen und Unternehmer beziehungsweise Selbstständige können sich auf Antrag bis zum Höchstbetrag versichern.
Versicherungsberechtigt sind auch Ehegatten und Ehegattinen oder eingetragene Lebenspartner beziehungsweise Lebenspartnerinnen im Sinne des Lebenspartnerschaftsgesetzes ohne Beschäftigungsverhältnis, die im Unternehmen mitarbeiten.