Was bedeutet beruflicher „Kontakt“ zu einem TB-erkrankten Menschen (oder ansteckungsfähigem Tier)?
Unter „Kontakt“ versteht man pflegerischen oder therapeutischen ungeschützten Kontakt mit infektiösen Patienten. Eine erhöhte Gefährdung ist sicher gegeben, wenn Beschäftigte von Patienten angehustet wurden.
Als infektiös werden Patienten eingeordnet, wenn säurefeste Stäbchen im Auswurf vorhanden sind. Der Nachweis von Mykobakterium tuberculosis kann unter dem Mikroskop, in der Kultur oder durch andere Labormethoden geführt werden. Geschlossene, in sich abgekapselte Organmanifestationen sind nicht infektiös. Wenn kein pflegerischer oder therapeutischer Kontakt bestand, ist die Dauer des Kontaktes zum infektiösen TB-Patienten wichtig, weil mit der Dauer des Kontaktes das Übertragungsrisiko steigt. Nach einer Kontaktdauer von
- insgesamt mehr als 8 Stunden zu einem Patienten mit Krankheitserregern im Auswurf oder
- einer aufaddierten Kontaktdauer von mehr als 40 Stunden zu einem Patienten ohne nachgewiesen Tuberkuloseerreger im Auswurf, aber einer anderweitig gesicherten aktiven Lungen-Tuberkulose ist das Übertragungsrisiko deutlich erhöht, sofern keine Schutzmaßnahmen angewendet wurden.
Es sind meist luftgetragene (aerogene) Tröpfcheninfektionen, die sich in den Atemwegen des Beschäftigten festsetzen. Selten kommt es zu Schmierinfektionen durch Verletzungen oder Erkrankungen der Haut oder Schleimhäute des Beschäftigten.