Was ist eine „Arbeitsmedizinische Regel (AMR)“ bzw. eine „Arbeitsmedizinische Empfehlung (AME)“?

Regeln und Empfehlungen konkretisieren allgemein Gesetzesvorschriften, sie haben dabei „Vermutungswirkung“, d.h. Arbeitgeber, die sich an die Regeln und Empfehlungen halten, können davon ausgehen, dass die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind. Wählt der Arbeitgeber eine andere Lösung, muss er dies begründen und sicherstellen, dass er damit mindestens die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz für die Beschäftigten erreicht. Arbeitsmedizinische Regeln (AMR) und Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME) werden vom staatlichen Ausschuss für Arbeitsmedizin am Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erarbeitet. Dieser ehrenamtlich tätige Ausschuss berät das BMAS zu Fragen der Vorsorge. Die AMRs und AMEs geben den Stand der Arbeitsmedizin wieder und übersetzen somit die Absicht des Verordnungsgebers zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in die Praxis, AMRs haben dabei eine höhere „Vermutungswirkung“ als AMEs oder FAQs.

Die aktuellen AMR und AME stehen auf den Internetseiten des Ausschusses für Arbeitsmedizin (AfaMed) als Download frei zur Verfügung.