Was ist eine meldende/abrechnende Stelle?

Als meldende/abrechnende Stelle wird die Stelle bezeichnet, die Ihre Lohnabrechnung durchführt und verantwortet.

Sie lässt sich durch drei Informationen eindeutig identifizieren:

  • die Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes (BBNRLB),
  • die Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle (BBNRAS) und
  • die sogenannte laufende Nummer.

Betriebsnummer des lohnverantwortenden Beschäftigungsbetriebes - BBNRLB:

Die BBNRLB ist die Betriebsnummer des Unternehmens, das die Lohnabrechnung insgesamt verantwortet. In der Regel handelt es sich dabei um den Beschäftigungsbetrieb, bei dem die Geschäftsführung bzw. die Verantwortlichkeit für den Aufgabenbereich der Lohnabrechnung angesiedelt ist, beispielweise die Hauptniederlassung. Diese Betriebsnummer muss zwingend zum Unternehmen gehören. Ein externer Dienstleister bzw. eine externe Dienstleisterin (z.B. Steuerberatung) kann nicht die lohnverantwortende Stelle sein.

Betriebsnummer der lohnabrechnenden Stelle - BBNRAS:

Die BBNRAS ist die Betriebsnummer der Stelle, bei der die Lohnunterlagen physisch vorhanden sind und eingesehen werden können. Diese Stelle kann identisch mit der BBNRLB sein, wenn das Unternehmen selbst die Lohnabrechnung durchführt. Liegen die Lohnunterlagen bei einer Steuerberatung oder bei einem externen Dienstleister bzw. einer externen Dienstleisterin, ist deren Betriebsnummer anzugeben. In diesen Fällen weicht die BBNRLB von der BBNRAS ab.

Laufende Nummer:

Die Kombination aus BBNRLB und BBNRAS bekommt bei der Kommunikation mit dem Stammdatendienst zusätzlich eine laufende Nummer, die für die weitere Identifikation der meldenden/abrechnenden Stelle erforderlich ist. Damit ist gewährleistet, dass die meldenden/abrechnenden Stellen auch voneinander abgegrenzt werden können, wenn mit der gleichen Kombination aus BBNRLB und BBNRAS mehrere Abrechnungskreise abgerechnet werden.

Beispiele hierzu finden Sie in der Beschreibung zum UV-Meldeverfahren (Broschüre der DGUV).