Was kann ich tun, wenn ich mit der Veranlagung nicht einverstanden bin?
Sie haben die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Erhalt des Veranlagungsbescheids schriftlich oder in elektronischer Form Widerspruch einzulegen. Ein Widerspruch kann nicht per einfacher E-Mail oder mit einem Anruf erhoben werden. Die rechtlichen Hintergründe - wie zum Beispiel zur elektronischen Form - können Sie der Rechtsbehelfsbelehrung in Ihrem Veranlagungsbescheid entnehmen. Bitte begründen Sie Ihren Widerspruch.
Bei Fragen zu Ihrem Veranlagungsbescheid, rufen Sie uns an.
Kontakt: Beiträge und Versicherungen