Was muss allgemein gemacht werden, wenn Krätze (Skabies) diagnostiziert wird?

Die gewöhnliche Krätze (Skabies) ist kein medizinischer Notfall, aber eine ernst zu nehmende Erkrankung, die zügig behandelt werden muss, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Es müssen deshalb nicht nur die erkrankten Personen, sondern auch Kontaktpersonen beraten, untersucht und in einer Einrichtung ggfs. gleichzeitig behandelt werden. Durch die Therapie sollen die Krätzemilben sowie ihre Larven und Eier abgetötet werden. Da die Milben in der obersten Hautschicht leben, sind im Einzelfall spezielle Cremes als lokale Therapie ausreichend. Allergische und entzündliche Begleitsymptome des Krätzebefalls müssen ebenfalls behandelt werden. Allerdings sind manchmal lokale Therapien nicht ausreichend, wenn viele Personen gleichzeitig behandelt werden müssen. Über die passende Behandlung entscheidet ein Arzt oder eine Ärztin. Eine enge Absprache und Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der Informationspflichten und ggfs. Beschäftigungsbeschränkungen nach Infektionsschutzgesetz ist notwendig.

Wenn Beschäftigte in BGW-Mitgliedsbetrieben betroffen sind, muss zusätzlich zum Gesundheitsamt auch die BGW-Bezirksverwaltung informiert werden, die zum weiteren Vorgehen berät und die Kosten der Behandlung für die Beschäftigten trägt.

Stand 5/2024