Was muss gemacht werden, wenn ein Krätzebefall in einem Mitgliedsbetrieb der BGW auftritt und die BGW Kosten für die Behandlung der versicherten Beschäftigten übernehmen soll?

Die zuständige Bezirksverwaltung der BGW berät und unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe. Die Einrichtung meldet alle Beschäftigten mit Kontakt zu Krätzeerkrankten an die BGW, auch diejenigen, die noch beschwerdefrei sind.
Die Kosten der Behandlung für die gemeldeten Beschäftigten sowie der erforderlichen Medikamente werden von der BGW übernommen. Die Indikation zur Behandlung und die Auswahl der geeigneten Medikation liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Die Einrichtungsleitung sollte dafür einen bereits in der Einrichtung tätigen Arzt oder eine Ärztin ansprechen. Das Ziel ist, alle Betroffenen gemeinsam zu versorgen, um sicherzustellen, dass alle ausreichend und simultan behandelt werden und keine Ping-Pong-Effekte auftreten. Die Einrichtungsleitung soll deshalb umgehend Kontakt mit der zuständigen BGW-Bezirksverwaltung aufnehmen.


Anmerkung: Die Kosten für die nicht bei der BGW unfallversicherten Bewohner/Innen sowie Patienten und Patientinnen sind über die jeweilige Krankenkasse abzurechnen.

Stand 5/2024