Was muss ich im Rahmen der Alternativbetreuung tun?
Zunächst schließen Sie einen Vertrag mit einem Kooperationspartner der BGW über die Teilnahme an der alternativen bedarfsorientierten Betreuung. Danach nehmen Sie als Unternehmer innerhalb von zwei Jahren an einer Unternehmerschulung eines Kooperationspartners der BGW teil. Bis zur Teilnahme an der Unternehmerschulung unterliegen Sie der Pflicht zur Regelbetreuung. Die Schulung besteht aus je sechs Lehreinheiten à 45 Minuten zu den Themen Arbeitsmedizin und Sicherheitstechnik. Nach der Schulung führen Sie die Gefährdungsbeurteilung in Ihrem Betrieb eigenständig durch und erhalten individuelle Unterstützung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bzw. einen Betriebsarzt oder Betriebsärztin des Kooperationspartners. Spätestens nach fünf Jahren nehmen Sie an einer Fortbildungsschulung teil