Welche Erkenntnisse liefert die Gefährdungsbeurteilung?

Aus ihr leiten sich – wie die DGUV Vorschrift 1 deutlich macht – alle Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz ab. Beispielsweise bilden die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung die Grundlage für Unterweisungsinhalte. Außerdem müssen in der Gefährdungsbeurteilung die Anforderungen an Beschäftigte festgelegt werden, die bestimmte Tätigkeiten ausüben sollen. Die Gefährdungsbeurteilung ist auch bei der Festlegung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten zu berücksichtigen.