Welche Feuerlöscher sind für die Apotheke geeignet?
Zur Bekämpfung von Entstehungsbränden sind geeignete tragbare Feuerlöscher bereitzuhalten. Welche Art des Feuerlöschers geeignet ist, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Der Feuerlöscher muss für das im Betrieb potentiell zu löschende Brandgut zugelassen sein.
Wasserlöscher
Sie sind insbesondere für das Löschen von festen, glutbildenden Stoffen zugelassen. Sie eigenen sich in Apotheken vor allem für Arbeitsbereiche mit Papier, Umkartons, Verpackungsmaterial etc..
Schaumlöscher
Sie eigenen sich in der Regel sehr gut für Apotheken, da sie in der Regel zum Löschen von Flüssigkeitsbränden und festen, glutbildenden Stoffen eingesetzt werden können.
Mit Wasser- und Schaumlöschern lassen sich Brände sehr gezielt löschen. So wird der Löschmittelschaden gering gehalten. Der Löschvorgang kann gut kontrolliert werden, da der Brand gut sichtbar bleibt. Vorsicht ist bei Bränden in elektrischen Betriebsstätten geboten. Hier muss ein Sicherheitsabstand gewahrt werden. Beim Einsatz von Wasserlöschern mit Vollstrahl und Schaumlöschern müssen Sicherheitsabstände (3 m) zu elektrischen Anlagen mit Spannungen bis 1000 Volt eingehalten werden. Bei Wasserlöschern mit Sprühstrahl, Pulverlöschern und CO2-Löschern reicht ein Sicherheitsabstand von einem Meter aus.
CO2-Löscher
Zugelassen sind CO2-Löscher bei Flüssigkeitsbränden und besonders geeignet in Räumen mit elektrischen Geräten oder empfindlichen Anlagen, da sie rückstandsfrei löschen. Achtung: CO2 ist schwerer als Luft und verdrängt die Raumluft. Besonders bei langen Löschvorgängen bzw. in tiefgelegenen und/oder kleinen Räumen kann es daher für die löschende Person zu akutem Sauerstoffmangel kommen.
ABC-Pulverlöscher
Sie sind Trockenlöscher mit einem breiten Einsatzspektrum (Feststoff-, Flüssigkeits- und Gasbrand) und einer guten Löschwirkung. Allerdings erzeugen Pulverlöscher beim Löschvorgang eine große Löschmittelwolke, die ein kontrolliertes Löschen erschwert, da der Brandherd nur noch schlecht zu erkennen ist. Auf diese Weise entstehen verhältnismäßig große Löschmittelrückstände.
In Apotheken wird ein ABC-Pulverlöscher benötigt, wenn ein Gasbrand ausbrechen kann. Wenn als Gasquelle in der Apotheke nur eine Gaskartusche mit geringem Inhalt betrieben wird, kann u.U. auf einen ABC-Pulverlöscher verzichtet werden. Hier sollte bei einem Gasbrand ein kontrolliertes Ausbrennen der Gaskartusche erfolgen. Sollte es möglich sein, ist auf jeden Fall die Gaszufuhr durch das Schließen des Ventils zu unterbrechen.