Welche Formen von Praktika gibt es im Gesundheitsdienst und der Wohlfahrtspflege und wie unterscheiden sich diese hinsichtlich Untersuchungen und Vorsorge?
In vielen Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und der Wohlfahrtspflege werden regelmäßig Praktikanten und Praktikanten beschäftigt. Zu Beginn eines Praktikums fordern Arbeitgeber und Arbeitsgeberinnen die Praktikanten und Praktikantinnen häufig auf, ihren Impfschutz vervollständigen zu lassen. Praktikumsbewerbende und Betriebe fragen nach Notwendigkeit und Kostenträger für Impfungen und Untersuchungen.
Die Praktikanten können in drei Gruppen eingeteilt werden:
- A) Schülerpraktikanten und -praktikantinnen (ohne Berufsausbildung) unterliegen im Allgemeinen keiner Untersuchungspflicht. Sie dürfen nur mit leichten Arbeiten beschäftigt werden ohne Schädigungspotential, eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge entfällt deshalb. Eine Untersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) muss erst ab einer Praktikumsdauer von zwei Monaten durchgeführt werden. Es kann jedoch von Gesundheitsämtern eine Erstbelehrung nach § 42 Infektionsschutzgesetz (IfSG) und eine Bescheinigung nach § 43 verlangt werden, wenn die Schüler und Schülerinnen Hilfestellungen zur Nahrungsaufnahme (zum Beispiel in der Altenpflege) geben sollen, um Minimalerfordernisse der Hygiene zu sichern. Zusätzlich müssen die Betriebe die betriebsspezifischen Erfordernisse des Immunschutzes nach Infektionsschutzgesetz berücksichtigen (z. B. Masernschutz).
- B) Praktikanten und Praktikantinnen in Berufsausbildung unter 18 Jahren müssen unter bestimmten Bedigungen Tätigkeiten ausführen, die ein höheres Schädigungspotential haben, um ihr Ausbildungsziel zu erreichen. Ihr Einsatz fällt ebenfalls unter das JArbSchG, jedoch auch unter das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Bestimmungen der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbMedVV) sowie der Biostoffverordnung (BiostoffV). Arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen müssen angeboten werden. Zusätzlich müssen die Betriebe die betriebsspezifischen Erfordernisse des Immunschutzes nach Infektionsschutzgesetz berücksichtigen (z. B. Masernschutz).
- C) Erwachsene Praktikanten und Praktikantinnen werden im betrieblichen Arbeitsschutz idealerweise wie andere Beschäftigte behandelt.
Infos für Verantwortliche und vier Online-Kurse, um Neulinge, Berufseinsteiger oder Freiwillige in der Pflege zu unterweisen, finden Sie im Leitfaden: Praktikum und Freiwilligendienst in der Pflege