Welche Hilfe gibt es für die Rückkehr in den Beruf?
Die Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit ist eines der bedeutendsten Ziele der gesamten Rehabilitation. Hierbei sind mehrere Ansätze möglich.
Stufenweise Wiedereingliederung
Die stufenweise Wiedereingliederung ist eine medizinische Maßnahme. Sie trägt dazu bei, dass Versicherte rasch wieder ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können. Um dies zu erreichen, beginnen die Versicherten mit einer individuell festgelegten, verminderten Arbeitszeit von beispielsweise vier Stunden pro Tag. Haben sie diese Stufe ohne Probleme absolviert, wird die tägliche Arbeitszeit unter medizinischer Kontrolle stufenweise erhöht, um schließlich die volle Belastung zu erreichen. In der Regel dauert eine stufenweise Wiedereingliederung vier bis sechs Wochen – in Einzelfällen auch länger. In dieser Zeit besteht weiterhin Arbeitsunfähigkeit und die BGW zahlt Verletztengeld an die Versicherten.
Sollte die stufenweise Wiedereingliederung keinen Erfolg haben oder kann nicht die volle Leistungsfähigkeit wiedererlangt werden, sucht die BGW mit Ihnen und Ihrem Arbeitgeber nach einer gemeinsamen Lösung.
Betriebliches Eingliederungsmanagement
Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sind verpflichtet, länger erkrankten Beschäftigten ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten.
Das Angebot richtet sich an Beschäftigte, die innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind – egal ob ununterbrochen oder in mehreren Zeiträumen.
Das BEM dient dazu, rechtzeitig geeignete Maßnahmen zu treffen. Hierzu können die stufenweise Wiedereingliederung, Schulungsmaßnahmen oder eine Umgestaltung des Arbeitsplatzes gehören. Insgesamt verringern sich durch ein BEM die Fehlzeiten von Beschäftigten – und sie sind motivierter und identifizieren sich mit ihrem Unternehmen.
Weitere Leistungen der BGW
Können Sie aufgrund der Erkrankungsfolgen nicht mehr oder nur eingeschränkt zurück an Ihren Arbeitsplatz, kommen Ihnen viele Möglichkeiten zugute, damit Sie weiter arbeiten und möglichst normal leben können:
- Leistungen zur Erhaltung oder Erlangung eines Arbeitsplatzes
- Berufsvorbereitung
- Berufliche Anpassung, Fortbildung, Ausbildung, Umschulung
- Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung
- Leistungen an Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen
- Kraftfahrzeug- oder Wohnungshilfe
Informieren Sie sich auch unter Zurück ins Berufsleben.
19.01.2022