Welche Informationen muss ich zur Prüfung der Teilnahmevoraussetzungen bereithalten?

In diesem Schritt werden Basis-Informationen zur Organisation des Arbeitsschutzes in Ihrer Einrichtung abgefragt, unter anderem: Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung, werden regelmäßig Unterweisungen durchgeführt, erfolgt eine Betreuung durch eine Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) und einen Betriebsarzt oder eine Betriebsärztin? Weiterhin müssen Sie beispielsweise angeben, wie viele Beschäftigte (Vollzeitstellen) Ihre Einrichtung hat. Sollten Ihnen diese Informationen nicht vorliegen, können Sie sich insbesondere von folgenden Personengruppen Unterstützung holen:

  • Ansprechpartnerinnen und -partner aus der Personalabteilung
  • Sifa, Betriebsärztin/-arzt, Sicherheitsbeauftragte
  • Verantwortliche für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, BGM/BGF, Qualitätsmanagement
  • Vertreterinnen und Vertreter der betrieblichen Interessenvertretung
  • Geschäftsführung