Welche Kosten trägt die BGW bei der medizinischen Versorgung?
Die BGW trägt die Kosten für die medizinische Versorgung bei einem anerkannten Versicherungsfall.
Sie müssen keine Zuzahlungen (zum Beispiel für Medikamente oder Krankenhausaufenthalte) leisten. Alle Leistungen werden voll übernommen.
Alle Fahrtkosten, die im Zusammenhang mit der Behandlung des Versicherungsfalls notwendig sind, können Sie bei uns geltend machen. Die BGW erstattet die Kosten für die Fahrkarten mit öffentlichen Verkehrsmitteln (2. Klasse) oder bei Fahrt mit dem PKW 0,20 Euro je Kilometer, höchstens jedoch 130 Euro für An- und Abreise.