Welche Qualifikation muss ein Betriebsarzt bzw. eine Betriebsärztin haben, um die Arbeitsschutzbetreuung durchführen zu können?

Voranzustellen ist, dass die BGW selbst keine Arbeitsschutzbetreuung anbietet. In der DGUV Vorschrift 2 ist im § 3 die arbeitsmedizinische Fachkunde erläutert. Nur wer die entsprechende Fachkunde vorweisen kann, darf die betriebsärztliche Betreuung durchführen. Grundsätzlich gilt das für Ärzte und Ärztinnen, die die Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin" oder als Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Diese Fachmedizinerinnen und Fachmediziner verfügen über die notwendigen Qualifikationen und können in der Regel eine umfangreiche Ausstattung anbieten. Sie können einen niedergelassenen Arbeitsmediziner oder einen arbeitsmedizinischen Dienst beauftragen. Adressen erhalten Sie beim Berufsverband selbstständiger Arbeitsmediziner und freiberuflicher Betriebsärzte und beim Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte oder über die Arztsuche der Bundesärztekammer.