Welche Vorgaben gibt es für Arbeitskleidung?
Die Arbeitskleidung muss bei 60 Grad Celsius waschbar sein.
Nach Verschmutzung muss sie sofort und ansonsten regelmäßig nach dem Ende der Schicht mit Vollwaschmittel bei mindestens 60 Grad Celsius im Betrieb gewaschen werden. Wenn dies nicht möglich ist, besteht die Möglichkeit Wäsche im geschlossenen Behältnis in die Wäscherei zu bringen. Soll sie hingegen im privaten Haushalt gewaschen werden, müssen bestimmte Maßnahmen eingehalten werden:
- Transport der Wäsche im verschlossenen Behältnis
- die Wäsche soll nicht geschüttelt und neu sortiert werden, sondern direkt gewaschen werden
- verschmutzte Wäsche ist mit Handschuhen zu entnehmen
- Wäsche bei mindestens 60 Grad Celsius mit Vollwaschmittel waschen
- Wäsche darf nicht mit privater Wäsche zusammen gewaschen werden
Falls Sie kurzärmlige Kleidung tragen, denken Sie bitte auch an die Reinigung und Desinfektion Ihrer Unterarme.
Ansonsten gelten derzeit keine besonderen Anforderungen an Arbeitskleidung.
(02.07.2020)