Welcher Arzt darf arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen durchführen?
Für Gefahrstoffe und Biostoffe gilt folgende Regelung: Nach der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung (ArbmedVV) darf der Arbeitgeber für die Durchführung arbeitsmedizinischer Vorsorgeuntersuchungen nur Ärzte beauftragen, die Facharzt für Arbeitsmedizin sind oder die Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin" führen. Für Untersuchungen, die besondere Fachkenntnisse oder eine spezielle Ausrüstung erfordern, muss der beauftragte Arzt, falls er diese Anforderungen nicht selbst erfüllt, weitere Ärzte hinzuziehen, die entsprechende Fachkunde haben.