Wen müssen der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin über die Schwangerschaft einer Beschäftigten informieren?

Arbeitgebende schicken die Mitteilung einer Schwangerschaft an die staatliche Aufsichtsbehörde:

  • bei Angestellten an die Mutterschutzreferate der Gewerbeaufsichten/Ämter für Arbeitsschutz oder

  • bei Beamtinnen an die oberste Personalrechtsbehörde.

Die Anschriften sind auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend veröffentlicht.

Entsprechende Meldeformulare sind auf den Webseiten der Aufsichtsbehörden hinterlegt.