Wer berät Sie bei Fragen und Konflikten bei Beschäftigungsbeschränkungen in der Schwangerschaft und Stillzeit? Wo können Sie Hilfe bekommen?

Für die Aufsicht und Beratung über die Ausführung des Mutterschutzgesetzes sind die Mutterschutzbehörden der Bundesländer verantwortlich.

Die zuständige Länderaufsichtsbehörde klärt im Zweifelsfall, ob der konkrete Arbeitsplatz und die gegebenen Arbeitsbedingungen zu einer Gefährdung führen können und welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

Allgemeine Informationen zur Gefährdungsbeurteilung können Sie  unter www.bgw-online.de abrufen sowie bei Fragen zum Schutz von Schwangeren und Stillenden am Arbeitsplatz unter www.bgw-online.de/mutterschutz