Wer ist in ärztlichen Praxen gesetzlich unfallversichert?
Beschäftigte in ärztlichen Praxen stehen während ihrer Arbeit unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung. Praxisunternehmer und Praxisunternehmerinnen unterliegen diesem Schutz hingegen nur dann, wenn sie sich freiwillig in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert haben.
Zu den Informationen zur freiwilligen Versicherung für Ärztinnen und Ärzte.
Aktualisiert: 12.03.2020