Wer meldet einen Unfall? Wie melde ich einen Unfall?

In der Regel erfolgt die Unfallmeldung bereits durch das behandelnde ärztliche Personal, bei welchem Sie sich nach Ihrem Unfall vorgestellt haben.

Das Unternehmen, in dem Sie beschäftigt sind, muss den Unfall melden, wenn Sie länger als drei Tage arbeitsunfähig sind.

Sie können Unfälle auch formlos melden - nutzen Sie hierfür die Online-Unfallanzeige.

Zudem kann auch eine Meldung per Telefon bei Ihrem BGW-Kundenzentrum erfolgen. Anschließend ist allerdings noch eine schriftliche Meldung erforderlich. Eine schriftliche formlose Meldung sollte unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum, Arbeitgeber/-in, Krankenkasse, Unfallhergang und Unfallzeitpunkt erfolgen. Die betriebliche Interessenvertretung hat die Unfallanzeige mit zu unterzeichnen.

Bitte geben Sie die Unfallmeldung binnen drei Tagen bei Ihrem zuständigen Kundenzentrum der BGW ab.

Bei Erstattung der Anzeige durch Datenübertragung (Online-Unfallanzeige) ist anzugeben, welches Mitglied des Betriebs- oder Personalrats vor der Absendung von ihr Kenntnis genommen hat.