Wer muss Mund-Nasen-Schutz/medizinische Gesichtsmasken oder Atemschutz-Masken zur Verfügung stellen, wenn sie bei der Arbeit erforderlich sind?
Im Arbeitsschutzgesetz ist festgelegt, dass der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin verpflichtet ist, Arbeitsschutzmaßnahmen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu planen, durchzuführen und die Mittel hierfür bereitzustellen. Die Kosten für diese Maßnahmen dürfen nicht den Beschäftigten auferlegt werden (§3 ArbSchG).
Die BGW empfiehlt das Tragen von Masken in Innenräumen.
Aktualisiert: 25.05.2022