Wer trägt die Kosten der arbeitsmedizinischen Vorsorge?
Die Kosten für die arbeitsmedizinische Vorsorge sind vom Unternehmer bzw. der Unternehmerin zu tragen. Den Beschäftigten dürfen die Kosten für arbeitsmedizinischen Vorsorgen und Schutzimpfungen nicht auferlegt werden (§ 3 Absatz 3 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und § 2 der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (DGUV Vorschrift1)).