Werden die Kosten einer Supervision von der BGW übernommen bzw. bezuschusst?

Die Gesundheit der Beschäftigten liegt in der Verantwortung des Unternehmens. Der Unternehmer bzw. die Unternehmerin ist verpflichtet, erforderliche Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen und zu finanzieren, das kann z.B. bei Bedarf Supervision sein (s. §3 ArbSchG). Wenden Sie sich je - nach Betriebsstruktur - zum Beispiel an die Leitung, die betriebliche Arbeitsschutzorganisation oder die Personalabteilung.